Richtlinien
zur Teilnahme an „Deutschen Meisterschaften“
1. Die Veranstaltungen
der „Deutschen Meisterschaften“ (kurz „DM“) der „Aktivenklasse“ sind
in den vier
Formationen („Triplette“ -
„Doublette“ -
„Doublette-Mixte“ -
„Tête-à-tête“) jeweils auf 128 Teilnehmer
(Mannschaften) limitiert.
Innerhalb dieser Richtlinien schließt
die Bezeichnung „Mannschaft“ jeweils den gleichgestellten Begriff
„Spieler“ / „Spielerin“ mit ein und betrifft auch sinngemäß
den Bereich „Tête-à-tête“.
2. Den Landesverbänden werden aufgrund festgelegter Kriterien für jede
„DM“ eine entsprechende Anzahl
an Teilnehmerplätzen zugeteilt.
Die Vergabe der Teilnehmerplätze (als Nominierung der Mannschaften zu
den „DM“) obliegt dem jeweiligen Landesverband; er kann diese durch
„Setzen von Mannschaften“ und / oder gemäß Rangfolge
als Ergebnis einer „Qualifikationsveranstaltung“ vergeben.
3. Die Anmeldung der Mannschaft als Bewerbung zur Teilnahme an einer
„DM“ hat schriftlich, unter Verwendung des Formblattes (LBS 31.51), durch
den zuständigen Verein an die Geschäftsstelle des SBV
zu erfolgen.
Der Termin zur Anmeldung (Meldeschluss) endet spätestens 14 Tage vor
dem festgelegten Termin der
jeweiligen Qualifikationsveranstaltung.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Mannschaft indirekt, bei einer
eventuellen Qualifikation, auch
zur Teilnahme an der betreffenden „DM“.
Bei einem widrigen Verhalten betrifft dies die betreffende Mannschaft
und in gleiche Weise auch den
zuständigen Verein.
4. Die Teilnahmeberechtigung umfasst den „Besitz einer gültigen
Lizenz des DPV“, grundsätzlich ausgestellt auf einen dem SBV angehörenden
Verein.
Des weiteren sind die „Richtlinien über die Durchführung von
Deutschen Meisterschaften“ (Anlage 4
der Sportordnung des DPV) zu beachten; speziell bei einer eventuellen
Meldung von Spielern eines
anderen Landesverbandes des DPV (gemäß Punkt. 2.1 der Anlage 4).
5. Eine Mannschaft kann „gesetzt“ werden, wenn diese im Vorjahr bei
der „DM“ gleicher Formation das
1/16-Finale und somit eine Platzierung unter den ersten „32“
erreicht hat.
Voraussetzung ist, dass die Mannschaft in der gleichen personellen
Besetzung gemeldet wird und dass
mindestens zwei Spieler im Besitz einer gültigen Lizenz eines dem SBV
angehörenden Vereines sind.
Im Falle eines personellen Ausfalles nach dem Termin der
Qualifikationsveranstaltung erlischt grundsätzlich diese Vorteilsregelung.
Der SBV behält sich das Setzen von weiteren Mannschaften optional
vor.
6. Zum festgelegten Termin der Qualifikationsveranstaltung haben vor
sich vor Beginn der Veranstaltung
alle gemeldeten Mannschaften bei der „Turnierleitung“ zu melden.
Hierbei sind die Lizenz zu übergeben (sie werden zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zurückgegeben)
und das festgelegte Startgeld ist pro Mannschaft zu entrichten.
Erscheint eine gemeldete Mannschaft nicht an dem zuvor beschriebenen
Termin, so hat der zuständige
Verein das Startgeld nachträglich an den SBV zu erstatten.
7. Ein
„Spieler“ kann grundsätzlich aus „besonderem Anlass“ (Krankheit, Unfall
u.ä.) mit entsprechendem
Nachweis bis zum Beginn der Qualifikationsveranstaltung ausgewechselt
werden; bei einer eventuellen
Qualifikation zur Teilnahme an der „DM“ auch bis zum Beginn dieser
Veranstaltung.
Der betreffende „Nachweis“ hat durch den zuständigen Verein (mit
Beweislast) gegenüber dem SBV
(Landessportwart) zu erfolgen.
Fällt eine „Mannschaft“ aus (aufgrund „besonderen Anlasses“),
so ist eine unverzügliche Information
des Landessportwartes zu veranlassen und es rückt auf dessen Anweisung,
gemäß den Ergebnissen
der Qualifikationsveranstaltung, eine andere Mannschaft ersatzweise
nach.
8. Bei der Qualifikationsveranstaltung wird ein „System
mit sechs Spielrunden“ durchgeführt, wobei es
sich um eine gekürzte Variante vom „Schweizer-System“ handelt.
Das System basiert auf der Überlegung, dass möglichst immer
punktgleiche Mannschaften gegeneinander spielen.
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Mannschaften müssen alle
Spielrunden bestreiten; wobei dies
wiederum bedeutet, dass in keinem Fall eine Mannschaft die Veranstaltung
vorzeitig verlassen darf.
8.1 Zur Durchführung der 1. Spielrunde wird die entsprechende
Anzahl der Mannschaftspaarungen per
Losentscheid ermittelt.
Im Falle einer ungeraden Anzahl von Mannschaften erhält eine Mannschaft
ein „Freilos“.
8.2 Für die 2. Spielrunde werden die „Sieger“ gegen die
„Sieger“ und die „Verlierer“ gegen die „Verlierer“ in
getrennten Gruppen ausgelost.
Sind in der Gruppe der „Sieger“ eine ungerade Anzahl von
Mannschaften, so wird zur Komplettierung
dieser Gruppe eine Mannschaft aus der Gruppe der „Verlierer“
entsprechend „hochgelost“.
Nach dieser Spielrunde gibt es somit
a)
eine Gruppe von Mannschaften mit zwei gewonnenen Partien,
b)
eine Gruppe von Mannschaften mit einer gewonnenen und einer verlorenen
Partie und
c)
eine Gruppe von Mannschaften mit zwei verlorenen Partien.
8.3
In der 3. Spielrunde spielen jeweils die vorgenannten drei Gruppen
getrennt innerhalb ihres Bereiches.
Sind wiederum in einer höheren Gruppe eine ungerade Anzahl von
Mannschaften, so wird aus der
nächst niedrigeren Gruppe eine Mannschaft „hochgelost“.
Die nächsten Spielrunden erfolgen sinngemäß nach gleichem System.
8.4 Während der gesamten Veranstaltung ist zu beachten, dass jede
Mannschaft höchstens ein „Freilos“
(Wertung : „13 : 7“ mit einer „Buchholz-Zahl“ von „0“)
erhalten kann (wobei das „Freilos“ an eine Mannschaft aus der niedrigsten
Gruppe zu vergeben ist) und auch nur einmal „hochgelost“ werden darf.
Des weiteren ist bei der Auslosung zu beachten, dass keine gleiche
Mannschaftspaarung (in einer Spielrunde zuvor haben bereits die gleichen
Mannschaften gegeneinander gespielt) gebildet wird.
8.5 Nach jeder Spielrunde sind auf einem entsprechenden Listen- /
Kartensystem die Spielergebnisse der
einzelnen Mannschaften mit folgenden Angaben zu vermerken :
a)
Startnummer der gegnerischen Mannschaft,
b)
Sieg (1 : 0) oder Niederlage (0 : 1),
c)
Punkteergebnis der Begegnung.
8.6 Nach Abschluss der 6. Spielrunde gilt zur Ermittlung einer
Rangfolge der einzelnen Mannschaften als
erste Wertung : „Anzahl
der Siegpunkte“.
8.7
Bei gleicher „Anzahl der Siegpunkte“ erfolgt die zweite Wertung im
Sinne der „Buchholz-Zahl“.
Hierzu erfolgt eine Addition aller erzielten „Siegpunkte“ der
jeweiligen gegnerischen Mannschaften,
wobei die Summe die „Buchholz-Zahl“ ergibt.
Die Mannschaft mit der jeweils höheren „Buchholz-Zahl“ rangiert
demnach vor der Mannschaft mit der niedrigeren Zahl.
8.8 Sind weiterhin im maßgebenden Ergebnisbereich zur Teilnahme an
der „DM“ zwei oder mehr Mann-
schaften gleichrangig (mit gleicher „Buchholz-Zahl“), so hat eine
dritte Wertung im Sinne der „Fein-
Buchholz-Zahl“ zu erfolgen.
Hierzu werden die errechneten „Buchholz-Zahlen“ der jeweils
gegnerischen Mannschaften addiert
(die Summe ergibt die „Fein-Buchholz-Zahl“), wobei die Mannschaft
mit der ermittelten höheren
„Fein-Buchholz-Zahl“ vor der Mannschaft mit der niedrigeren Zahl
rangiert.
8.9 Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Wertungen zur
Ermittlung einer Rangfolge :
a.
Anzahl der Differenzpunkte von den Partien aller Spielrunden
b.
Anzahl der Pluspunkte von den Partien aller Spielrunden.