Richtlinien "DM"       

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Richtlinien zur Teilnahme an „Deutschen Meisterschaften“

1. Die Veranstaltungen der „Deutschen Meisterschaften“ (kurz „DM“) der „Aktivenklasse“ sind in den vier Formationen („Triplette“  -  „Doublette“  -  „Doublette-Mixte“  -  „Tête-à-tête“) jeweils auf 128 Teilnehmer (Mannschaften) limitiert. Innerhalb dieser Richtlinien schließt die Bezeichnung „Mannschaft“ jeweils den gleichgestellten Begriff „Spieler“ / „Spielerin“ mit ein und betrifft auch sinngemäß den Bereich „Tête-à-tête“.

2. Den Landesverbänden werden aufgrund festgelegter Kriterien für jede „DM“ eine entsprechende Anzahl an Teilnehmerplätzen zugeteilt. Die Vergabe der Teilnehmerplätze (als Nominierung der Mannschaften zu den „DM“) obliegt dem jeweiligen Landesverband; er kann diese durch „Setzen von Mannschaften“ und / oder gemäß Rangfolge als Ergebnis einer „Qualifikationsveranstaltung“ vergeben.

3. Die Anmeldung der Mannschaft als Bewerbung zur Teilnahme an einer „DM“ hat schriftlich, unter Verwendung des Formblattes (LBS 31.51), durch den zuständigen Verein an die Geschäftsstelle des SBV zu erfolgen. Der Termin zur Anmeldung (Meldeschluss) endet spätestens 14 Tage vor dem festgelegten Termin der jeweiligen Qualifikationsveranstaltung. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Mannschaft indirekt, bei einer eventuellen Qualifikation, auch zur Teilnahme an der betreffenden „DM“. Bei einem widrigen Verhalten betrifft dies die betreffende Mannschaft und in gleiche Weise auch den zuständigen Verein.

4. Die Teilnahmeberechtigung umfasst den „Besitz einer gültigen Lizenz des DPV“, grundsätzlich ausgestellt auf einen dem SBV angehörenden Verein. Des weiteren sind die „Richtlinien über die Durchführung von Deutschen Meisterschaften“ (Anlage 4 der Sportordnung des DPV) zu beachten; speziell bei einer eventuellen Meldung von Spielern eines anderen Landesverbandes des DPV (gemäß Punkt. 2.1 der Anlage 4).

5. Eine Mannschaft kann „gesetzt“ werden, wenn diese im Vorjahr bei der „DM“ gleicher Formation das 1/16-Finale und somit eine Platzierung unter den ersten „32“ erreicht hat. Voraussetzung ist, dass die Mannschaft in der gleichen personellen Besetzung gemeldet wird und dass mindestens zwei Spieler im Besitz einer gültigen Lizenz eines dem SBV angehörenden Vereines sind. Im Falle eines personellen Ausfalles nach dem Termin der Qualifikationsveranstaltung erlischt grundsätzlich diese Vorteilsregelung. Der SBV behält sich das Setzen von weiteren Mannschaften optional vor.

6. Zum festgelegten Termin der Qualifikationsveranstaltung haben vor sich vor Beginn der Veranstaltung alle gemeldeten Mannschaften bei der „Turnierleitung“ zu melden. Hierbei sind die Lizenz zu übergeben (sie werden zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgegeben) und das festgelegte Startgeld ist pro Mannschaft zu entrichten. Erscheint eine gemeldete Mannschaft nicht an dem zuvor beschriebenen Termin, so hat der zuständige Verein das Startgeld nachträglich an den SBV zu erstatten.

7. Ein „Spieler“ kann grundsätzlich aus „besonderem Anlass“ (Krankheit, Unfall u.ä.) mit entsprechendem Nachweis bis zum Beginn der Qualifikationsveranstaltung ausgewechselt werden; bei einer eventuellen Qualifikation zur Teilnahme an der „DM“ auch bis zum Beginn dieser Veranstaltung. Der betreffende „Nachweis“ hat durch den zuständigen Verein (mit Beweislast) gegenüber dem SBV (Landessportwart) zu erfolgen. Fällt eine „Mannschaft“ aus (aufgrund „besonderen Anlasses“), so ist eine unverzügliche Information des Landessportwartes zu veranlassen und es rückt auf dessen Anweisung, gemäß den Ergebnissen der Qualifikationsveranstaltung, eine andere Mannschaft ersatzweise nach.

8.   Bei der Qualifikationsveranstaltung wird ein „System mit sechs Spielrunden“ durchgeführt, wobei es sich um eine gekürzte Variante vom „Schweizer-System“ handelt. Das System basiert auf der Überlegung, dass möglichst immer punktgleiche Mannschaften gegeneinander spielen. Die an der Veranstaltung teilnehmenden Mannschaften müssen alle Spielrunden bestreiten; wobei dies wiederum bedeutet, dass in keinem Fall eine Mannschaft die Veranstaltung vorzeitig verlassen darf.

8.1  Zur Durchführung der 1. Spielrunde wird die entsprechende Anzahl der Mannschaftspaarungen per Losentscheid ermittelt. Im Falle einer ungeraden Anzahl von Mannschaften erhält eine Mannschaft ein „Freilos“.

8.2  Für die 2. Spielrunde werden die „Sieger“ gegen die „Sieger“ und die „Verlierer“ gegen die „Verlierer“ in getrennten Gruppen ausgelost. Sind in der Gruppe der „Sieger“ eine ungerade Anzahl von Mannschaften, so wird zur Komplettierung dieser Gruppe eine Mannschaft aus der Gruppe der „Verlierer“ entsprechend „hochgelost“. Nach dieser Spielrunde gibt es somit

a)  eine Gruppe von Mannschaften mit zwei gewonnenen Partien,

b) eine Gruppe von Mannschaften mit einer gewonnenen und einer verlorenen Partie und

c)  eine Gruppe von Mannschaften mit zwei verlorenen Partien.

8.3  In der 3. Spielrunde spielen jeweils die vorgenannten drei Gruppen getrennt innerhalb ihres Bereiches. Sind wiederum in einer höheren Gruppe eine ungerade Anzahl von Mannschaften, so wird aus der nächst niedrigeren Gruppe eine Mannschaft „hochgelost“. Die nächsten Spielrunden erfolgen sinngemäß nach gleichem System.

8.4  Während der gesamten Veranstaltung ist zu beachten, dass jede Mannschaft höchstens ein „Freilos“ (Wertung : „13 : 7“ mit einer „Buchholz-Zahl“ von „0“) erhalten kann (wobei das „Freilos“ an eine Mannschaft aus der niedrigsten Gruppe zu vergeben ist) und auch nur einmal „hochgelost“ werden darf. Des weiteren ist bei der Auslosung zu beachten, dass keine gleiche Mannschaftspaarung (in einer Spielrunde zuvor haben bereits die gleichen Mannschaften gegeneinander gespielt) gebildet wird.

8.5  Nach jeder Spielrunde sind auf einem entsprechenden Listen- / Kartensystem die Spielergebnisse der einzelnen Mannschaften mit folgenden Angaben zu vermerken :

a)  Startnummer der gegnerischen Mannschaft,

b) Sieg (1 : 0) oder Niederlage (0 : 1),

c)  Punkteergebnis der Begegnung.

8.6  Nach Abschluss der 6. Spielrunde gilt zur Ermittlung einer Rangfolge der einzelnen Mannschaften als erste Wertung :  „Anzahl der Siegpunkte“.

8.7 Bei gleicher „Anzahl der Siegpunkte“ erfolgt die zweite Wertung im Sinne der „Buchholz-Zahl“. Hierzu erfolgt eine Addition aller erzielten „Siegpunkte“ der jeweiligen gegnerischen Mannschaften, wobei die Summe die „Buchholz-Zahl“ ergibt. Die Mannschaft mit der jeweils höheren „Buchholz-Zahl“ rangiert demnach vor der Mannschaft mit der niedrigeren Zahl.

8.8  Sind weiterhin im maßgebenden Ergebnisbereich zur Teilnahme an der „DM“ zwei oder mehr Mann- schaften gleichrangig (mit gleicher „Buchholz-Zahl“), so hat eine dritte Wertung im Sinne der „Fein- Buchholz-Zahl“ zu erfolgen. Hierzu werden die errechneten „Buchholz-Zahlen“ der jeweils gegnerischen Mannschaften addiert (die Summe ergibt die „Fein-Buchholz-Zahl“), wobei die Mannschaft mit der ermittelten höheren „Fein-Buchholz-Zahl“ vor der Mannschaft mit der niedrigeren Zahl rangiert.

8.9  Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Wertungen zur Ermittlung einer Rangfolge :

a.  Anzahl der Differenzpunkte von den Partien aller Spielrunden

b.   Anzahl der Pluspunkte von den Partien aller Spielrunden.

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